Rückgabe von Batterien
Altbatterien müssen laut Batteriegesetz (BattG) separat vom Hausmüll gesammelt und entsorgt werden. Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne weist bereits darauf hin. Alle Verbraucher sind verpflichtet, Altbatterien bei einer offiziellen Rücknahmestelle zurückzugeben.
Laut Gesetz können Altbatterien unentgeltlich im Handelsgeschäft zurückgeben werden. Sammelstellen für die unentgeltliche Rückgabe von Geräte- und Starterbatterien sind zum Beispiel:
• Vertreiber von Geräte-/Starterbatterien (z. B. Ihr SEAT Partner, Supermärkte etc.)
• Betreiber von Behandlungseinrichtungen für Altgeräte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (EEG)
• Betreiber von Behandlungseinrichtungen für Altfahrzeuge nach der Altfahrzeug-Verordnung
• Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE)