Rücknahme
Ganz gleich, wann dein SEAT zum ersten Mal zugelassen wurde, seit dem 1. Januar 2007 kannst du ihn bei den anerkannten Rücknahmestellen kostenlos zurückgeben. Folgende gesetzliche Bedingungen gelten für die kostenlose Rücknahme:
- Dein SEAT war mindestens einen Monat vor der Stilllegung in der EU zugelassen
- Dein SEAT ist vollständig und enthält wesentliche Bauteile und Komponenten (inkl. Motor, Getriebe, Steuergeräte und allen anderen Teilen)
- Dein SEAT ist nicht mit Abfällen oder fahrzeugfremden Teilen beladen
- Du gibst deinen SEAT zusammen mit dem Original-Fahrzeugbrief oder einem vergleichbaren EU-Zulassungsdokument zurück. Dafür erhältst du den Verwertungsnachweis, der für die Abmeldung des Fahrzeugs (endgültige Stilllegung) bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss