Das Straßenverkehrsgesetz (§ 1, Absatz 1) bestimmt, dass Kraftfahrzeuge und Anhänger für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen sein müssen. Dazu sind eine EG-Typengenehmigung und die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens erforderlich. Bei seriengefertigten Autos sorgt der Hersteller für eine so genannte "Allgemeine Betriebserlaubnis". Dafür muss ein Fahrzeug rund 60 Anforderungen an die "aktive Unfallvorbeugung" und die "passive Unfallfolgenminderung", das Emissionsverhalten und verschiedene weitere Punkte wie Wegfahrsperre oder Abschleppeinrichtungen erfüllen.